Mitglied werden
„Schnupper“-Übungseinheiten sind bei Eutin 08 selbstverständlich, aber: Wer am Spielbetrieb teilnehmen will oder sich entschieden hat, bei uns aktiv mitzumachen – egal in welcher Abteilung – der muß Mitglied von Eutin 08 werden.
Mitglied werden können Sie bei Eutin 08 jederzeit. Eine Eintrittserklärung erhalten Sie bei Ihrem Übungsleiter, bei jedem Vorstandsmitglied oder hier im Internet. (Download)
Wer Vereinsmitglied wird, muß dann auch Mitgliedsbeiträge zahlen.
Zum Ausprobieren gibt es bei Eutin 08 die befristete Mitgliedschaft.
Diese Mitgliedschaft muss mindestens 3 Monate dauern, eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Der Beitrag für Kinder beträgt 9,00 Euro, für Jugendliche 10,00 Euro und für Erwachsene 12,00 Euro monatlich.
Ansonsten gilt unser gegenwärtiges Beitragsniveau, das seit dem 1.5.2008 in Kraft ist:
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Mitgliedergruppen: |
EURO monatlich |
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Kinder bis 5 Jahre |
5,00 |
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Kinder von 5 bis 7 Jahren |
6,50 |
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Schüler |
8,00 |
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Jugendliche bis 17 Jahre |
8,00 |
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Erwachsene |
10,00 |
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Familienbeitrag (Erwachsene mit minderjährigen Kindern) |
20,00 |
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Abteilung Fitness und Gymnastik ab den 01.01.09 |
8,00 10,00 |
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Zusatzbeitrag Tanzsportabteilung Erwachsene |
4,00 |
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Aufnahmegebühr |
7,00 |
Leider gibt es hin und wieder auch einen Vereinsaustritt.
Das ist auch gar kein Problem, wenn man sich an die Regeln hält, die unsere Satzung vorgibt. (Download)
Die Kündigung muß schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden und die Kündigungsfristen müssen eingehalten werden.
Sie betragen 3 Monate zum jeweils möglichen Kündigungstermin 30.6. und 31.12. eines jeden Jahres.
Download der Eintrittserklärung für Eutin 08
Download für die Satzung von Eutin 08 (Stand: April 2010)

